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Aufgaben des Mobilitätshilfsdienstes:
Begleitung von Mobilitätseingeschränkten und Behinderten wie auch Nichtsehenden aus Altenheimen und privaten Wohnungen (nur betreuungsbedürftige Einzelpersonen – keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung)
- Treppenhilfe für Mobilitätseingeschränkte
- Vorlesen und Basteln in Einrichtungen der Altenpflege und Krankenhäuser sowie im privaten, bedürftigen Bereich
- Begleitung von Schulklassen und Kita-Gruppen bei Ausflügen
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